Allgemeine Geschäftsbedingungen Buslogistik PA Touristik

  1. Vertragsgrundlagen
    Die von PA-Touristik GmbH (im folgenden „PA“) angebotenen Buslogistikleistungen (An- undAbreise) können von Reiseveranstaltern, Hoteliers, Betreibern von Pensionen etc. (im folgenden „Einbucher“) gebucht werden, um ihr den Endkunden angebotenes Leistungsspektrum zu ergänzen. Sie sind ausschließlich als Baustein für ein solches gewerbliches Leistungspaket gedacht und dürfen vom Einbucher nicht isoliert, d.h. ohne Unterbringungsarrangement am Zielort an den Endkunden abgegeben werden. Eine direkte Vertragsbeziehung zwischen PA und dem Endkunden wird nicht begründet, vielmehr schließen Einbucher und PA einen Vertrag, aus dem dann der Anspruch des Endkunden auf die vereinbarten Leistungen erwächst (Vertrag zu Gunsten Dritter).
  2. Buchung und Vertragsschluss
    1. Mit der Abgabe seiner Anmeldungserklärung (Buchung) erklärt der Einbucher gleichzeitig stillschweigend (konkludent), dass die gebuchte Leistung nicht isoliert an den Endkunden weitergegeben wird, sondern zu einem vom Einbucher bereitgestellten Unterbringungsarrangement hinzutritt (vgl. Ziffer I.).
    2. Die Buchung erfolgt regelmäßig über Internet. Bei Vornahme der Anmeldung auf anderem Weg kommt der Vertrag erst mit dem Zugang der textförmigen Bestätigung von PA (Email, Fax, Brief) beim Einbucher zustande.
    3. Der Ausdruck der Buchungsbestätigung gilt gleichzeitig als Leistungsgutschein/Ticket für den Endkunden und ist von diesem bei der Beförderung mit sich zu führen und vorzuweisen.
  3. Leistungen und Vertragspflichten
    1. Die von PA geschuldeten Leistungen umfassen die Beförderung des Endkunden auf der gebuchten Strecke und ergänzenden Leistungen entsprechend der jeweiligen Ausschreibung. In Einzelfällen ist die Beförderung mit der Deutschen Bahn oder komfortablen Kleinbussen möglich.
    2. Der Einbucher hat sicherzustellen, dass sein Endkunde sich zur angegebenen Abfahrtszeit am Zustiegsort einfindet, sich gegenüber dem Busfahrer durch den Ausdruck der Buchungsbestätigung ausweist und bei Verspätungen des Busses nach 15 Minuten Kontakt zur Notrufnummer von PA aufnimmt (auf der Buchungsbestätigung angegeben).
    3. Beförderung Reisegepäck:
      Zum Reisegepäck zählen alle Sachen des persönlichen Reisebedarfs der betroffenen Person, einschließlich Geschenke und Reiseandenken. Jeder Gast hat die Möglichkeit maximal 2 Gepäckstücke mit einem Maximalgewicht von je 20kg mitzuführen. Zum Reisegepäck zählen nicht:
      - EDV-Geräte und Software einschließlich des jeweiligen Zubehörs
      - Geld, Wertpapiere, Fahrkarten und Dokumente aller Art mit Ausnahme von amtlichen Ausweisen und Visa.
      - Video- und Fotoapparate als aufgegebenes Reisegepäck einschließlich Zubehör sowie Schmucksachen und Kostbarkeiten
      Beförderung Handgepäck:
      Jeder Gast hat die Möglichkeit ein Handgepäckstück im Bus mitzuführen. Zum Handgepäck zählen Handtaschen, Laptoptaschen und kleine Rucksäcke. Alle Wertgegenstände sind ebenso zum Handgepäck zu zählen. Für dieses Handgepäck ist jeder Gast selbstverantwortlich. Für Verlust oder Beschädigung besteht keine Haftung nach VIII seitens PA Touristik, die Anzeigepflicht bleibt davon aber unberührt.
      PA Touristik haftet ausdrücklich nicht für:
      - im Fahrzeug vergessene Gegenstände, also Handgepäck
      - beim Aus- und Umsteigen vergessene Gegenstände/Handgepäck
      Beförderung Sondergepäck:
      PA Touristik verlangt von jedem Gast, dass jegliches Sondergepäck bis 1 Woche vor Fahrtbeginn schriftlich gemeldet wird, und auch seitens PA bestätigt werden muss. Zum Sondergepäck zählt: Rollator, Rollstühle, Sauerstoffgeräte/Flaschen etc. Wird dies nicht mitgeteilt, kann die Mitnahme verweigert werden, bzw. können Zusatzkosten für einen alternativen Transport dem Kunden direkt vor Ort in Rechnung gestellt werden.
    4. Beförderung von Tieren:
      Das Mitführen von Tieren ist grundsätzlich nicht gestattet. Zuwiderhandlungen können zum Verweis aus dem Transportmittel führen. Kosten für die Weiterreise, bzw. für die Heimreise sind dann vom Kunden selbst zu tragen.
  4. Zahlung
    Der vereinbarte Preis ist 14 Tage vor Fahrtantritt, bei einheitlicher Buchung von Hin- und Rückfahrt 14 Tage vor Antritt der Hinfahrt fällig. Dementsprechend muss der Preis dem Konto von PA 14 Tage vor Fahrtantritt gutgeschrieben sein.
  5. Preiserhöhung
    Liegen zwischen dem Vertragsschluss und dem vorgesehenen Beginn der vertraglichen Leistungen von PA mehr als vier Monate, so behält sich PA die Erhöhung des Preises vor, um insbesondere bei Kostenerhöhung durch Steuern und Rohstoffpreise gestiegene Kosten auffangen zu können. Eine eventuelle Preiserhöhung muss von PA spätestens bis zum 22. Tag vor Fahrtantritt mitgeteilt werden. Erhöht sich der Preis dadurch um mehr als 10 %, so ist der Einbucher zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Rücktritt ist unverzüglich an PA mitzuteilen.
  6. Umbuchung
    Bis sechs Wochen vor Fahrtantritt nimmt PA eine Änderung der Buchung auf die Beförderung eines anderen Endkunden bei gleicher Strecke („namechange“)kostenfrei vor. Bei späteren Personenänderungen oder Änderungen der gebuchten Strecke nimmt PA Umbuchungen nur als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung entgegen und behält sich die Berechnung der in Ziffer VII. geregelten pauschalierten Entschädigungsbeträge vor.
  7. Rücktritt/Stornierung
    Bis zum Beginn der ersten vertraglichen Leistung von PA kann der Einbucher jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Erfolgt ein Rücktritt, so schuldet der Einbucher PA anstelle des Vertragspreises eine pauschalierte Entschädigung in folgender Höhe:
    Rücktritt vor dem 42. Tag vor Fahrtantritt: kostenfrei;
    Rücktritt vor dem 28. Tag vor Fahrtantritt 25 % des vereinbarten Preis;
    Rücktritt vor dem 08. Tag vor Fahrtantritt 50 % des vereinbarten Preis;
    Rücktritt ab 07. bis einschließlich dem Tag des Fahrtantritts 90 % des vereinbarten Preis;
    nach Fahrtantritt oder bei Nichterscheinen des Endkunden ohne Rücktrittserklärung 95 % des vereinbarten Preises.
    Buchungsstopp ist 1 Woche vor Fahrtbeginn 08:00 Uhr.
  8. Haftung
    Die vertragliche Haftung von PA für Schäden, die keine Körperschäden sind, wird auf 250,-€ beschränkt, es sei denn, dass die Haftung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von PA beruht. Jegliche Schäden müssen sofort und unverzüglich dem Fahrer, bzw. dem örtlichen Personal gemeldet werden.
  9. Verjährung
    Für Ansprüche gegen PA aus diesem Vertrag gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr ab dem vorgesehenen Ende der Beförderung (Ausstieg).
  10. Rechtswahl/Erfüllungsort/Gerichtsstand
    1. Für das Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht.
    2. Vertraglicher Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz von PA Touristik.
    3. Für alle eventuellen Klagen des Einbuchers gegen PA wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Ort des Sitzes von PA Touristik vereinbart. PA kann Klagen gegen den Einbucher ebenfalls an diesem Gerichtsstand erheben.


Unsere Kommunikationsdaten
PA Touristik GmbH
Schulstraße 15
69427 Mudau

Tel: +49 6284 / 9201 - 22
Fax: +49 6284 / 9201 - 29

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